André Buchloh begrüßt Abfrage der Religionszugehörigkeit beim Mikrozensus 2011

Pressemeldung vom 21.04.2009


Ich begrüße die Abfrage der Religionszugehörigkeit beim Mikrozensus ab 2011. André Buchloh, Kreisvorsitzender des EAK dazu: „Der Zensus 2011 ist notwendig, da die letzte Volkszählung 1987 stattfand. Seit dieser Zeit hat ein starker demografischer Wandel stattgefunden, der unter anderem zu einer erheblich gestiegenen auch religiösen Vielfalt geführt hat. Hieraus folgen auch deutlich gestiegenen Anforderungen an unsere Politik in vielen Bereichen.

Das ist zunächst  für die christlichen Kirchen von erheblicher Relevanz. Für die Bereitstellung von kirchlichen Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser oder  sozialen Einrichtungen sind Daten über die konfessionelle Aufgliederung der Bevölkerung wichtig.

 Wir benötigen aber auch genauere Informationen über den islamischen Teil unserer Gesellschaft. Diese Zahlen können heute nur grob an Hand der Herkunftsländer geschätzt werden.  Eine Binnendifferenzierung etwa nach Sunniten, Schiiten und Aleviten ist heute nicht möglich, wäre aber wichtig. Es ist geradezu absurd, diese Kriterien in dem Moment, da wir mit der Integration des islamischen Teils unserer Bevölkerung  Ernst machen, nicht abzufragen. Solche Daten werden wie bei den christlichen Kirchen auch hier für die Bereithaltung von  Bildungs-, Kultureller oder Sozialinfrastruktur wichtig sein, so Buchloh weiter.

 Der Gesetzentwurf sah zunächst keine Abfrage der Religionszugehörigkeit vor.

Im EAK Dortmund der CDU/CSU (Evangelischer Arbeitskreis) dem alle evang. CDU-Mitglieder aus Dortmund angehören, erkannte man die Notwendigkeit der Abfrage der Religionszugehörigkeit und startete daraufhin bereits im Februar eine Unterschriftenaktion und brachte einen Antrag zum Kreisparteitag der CDU Dortmund ein. Dieser Antrag wurde von den Delegierten in Dortmund mit großer Mehrheit positiv beschieden und zusammen mit den Unterschriften nach Berlin gesandt und führte zum Erfolg.

 Anders als bei den bisherigen Volkszählungen 1950, 1961, 1969 und 1987, wird nun beim Zensus 2011 die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft abgefragt werden und es werden erstmals verlässliche Zahlen über die Religionszugehörigkeit vorliegen.